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Report a problem related to object: Ihr. Königl. Maytt. Gnädigste Verordnung, Belangend, die Starffe derer, welche sich unterstehen, wider oder ohne Ihr. Königl. Maytt. Befehle, unter allerley Vorwandt dem gemeinen Mann [...] Unterthanen und Kriegs-Bedienten, einige Steuren, Gelder oder allerhand Ausgaben, Waaren oder Fuhren aufzubürden, von ihnen anzunehmen oder auch sich dazu gebrauchen lassen. Gegeben zu Stockholm, am 25ten Aprilis, Anno 1696