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Report a problem related to object: Von Ihr. Königl. Maytt. zu Schweden, [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Stathalter und Regierung : Weilen die sämptliche Königl. Pommersche Städte bey der Regierung gebührend angezeiget, was massen ihrem Corpori gebühren wolle, in Zeiten darauff bedacht zu seyn, dass dem Königl. hohen Tribunal zu Wissmar nach neulich-getroffener Vereinigung dass Michaelis-Qvartal auss dem Land-Kasten ohnverzögert gereichet und bezahlet werde [...] : [Dat.] Gegeben Stettin den 18. Sept. 1689