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Report a problem related to object: Von Ihr. Königl. Maytt. zu Schweden [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Stadthalter und Regierung : Was massen bereits im verwichenen Jahre die frembden Verbungen verbothen und ernstlich untersaget worden, solches ist allen und jeden dieses Hertzogthums Einwohnern aus dem damahls öffentlich verkündigtem Edicte gnugsam erinnerlich [...] : [Dat.] gegeben auffm Schloss zu Alten Stetin, den 18. Maiji, Anno 1685