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Report a problem related to object: Von Iher Königlichen Maytt. zu Schweden, [et]c. zum Pom[m]erschen Estat verordnete General-Stathalter und Regierung : Thun kund hiermit; Demnach sich befunden, dass obgleich bey ein- und anderen Städten hier im Lande heylsahme Verordnungen verhanden, das der reisende Mann nicht aufgehalten, sondern gegen erlegung eines billigen Orten dennoch nicht darüber gehalten, sondern eines theils gar keine Anstalt zu spüren, andern theils aber den Fuhr-Leuten der Zügel zu lang gelassen [...]. So geschehen Stettin den 12. Septembr. Anno 1681