Von Ihr. Königl. Maytt. zu Schweden, [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Stathalter und Regierung : Demnach zu Verpflegung der Cräyss-Völcker bey dem Land-Kasten kein Vorrath sich mehr befinden soll, und also gehörig darunter zu providiren die Nothdurfft erheischet [...] : [Dat.] Signatum Stettin den 5.ten Decembr. 1687