Von Ihr. Königl. Maytt. zu Schweden, [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung : Demnach Allerhöchstgedachte Jhr. Königl. Maytt. Unser [...] König und Herr den im vorigen Jahre allbereit wegen Anschaffung der annoch rückständigen 200. Reuter ertheilten [...] Befehl nunmehro wiederhohlet, und ernstlich verordnet haben, solche 200. Mann in Ansehung des darüber von der Landschafft aussgestelleten Revers sub dato Stettin den 23. Novembr. 1691 ohngesäumbt anzuschaffen [...] : [Dat.] Signatum Stettin den 11. Martii, Anno 1697