Von Ihr. Königl. Maytt. zu Schweden, [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung : Demnach Jhr. Hoch-Gräfl. Excell. und die Königl. Regierung der Nohtwendigkeit erachtet, das, auff Jhro Königl. Maytt. Allergnädigsten Befehl Anno 1681. den 26. April, im Königreiche Schweden publicirte Placat und Protectorial für alle Accys-Bedienten auch allhier in diesem Königl.Hertzogthumb [...] : [Dat.] Signatum Alten Stettin den 15. Febr. Anno 1697