Von Ihr. Königl. Maytt. zu Schweden, [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung : Demnach Jhro Königl. Maytt. Allergnädigst resolviret, dasz es mit Anwerbung der zweyhundert Reuter so die Landschafft an[n]och auffzubringen gehalten ist, bisz auff den Frühling des negstkünfftigen 1697.sten Jahres, so ferne es die Conjuncturen nicht eher erfordern [...] : [Dat.] Datum Stettin den 21. Augusti, 1696