Von Ihro Königl. Maytt. zu Schweden, [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Stathalter und Regierung : Demnach es die Nothwendigkeit erfodert, vor die Unterhaltung des Stats für dem gegenwärtigen 1696. jahre behörige Sorgfalt zu tragen und gesam[m]ten Land-Stände von Praelaten [...] bey jüngstverwilligt- und gehaltenen Convent zu Anclam auff die Jhnen gethane Anstellung sich vor der Hand gleich wie vorm Jahre vereinbahret [...] : [Dat.] Gegeben zu Stettin den 20. Februarii, Anno 1696