Von Ihr. Königl. Maytt. zu Schweden, [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Statthalter und Regierung : Entbieten allen und jeden Höchstermeldter Jhro Königl. Maytt. Unsers [...] Königs und Herren Unterthanen, denen von Praelaten, Ritterschafft und Städten [...] Bürgermeister und Rahtmannen in Städten und Flecken [...] Accise und allen andern Bedienten, Pensionarien, Schreibern und Verwaltern auff deren von Adel und andern Gütern [...] : [Dat.] Signatum Stettin den 14. Augusti, Anno 1695