Von Ihr. Königl. Maytt. zu Schweden, [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Statthalter und Regierung : Demnach das Johannis Qvartal zur salarirung des Königlichen hohen Tribunals, welches die löbliche Ritterschafft vermöge hie bevoriger getroffnen Vereinigung zu bezahlen übernommen [...] : [Dat.] Signatum Stettin den 22. Junii, Anno 1695