Von Ihr. Königl. Maytt. zu Schweden, [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Stathalter und Regierung : Nachdem die Nothdurfft nicht weniger, alss die Billigkeit erheischen wil, bey denen noch weit auszsehenden gefährlichen Läufften und sich im[m]er mehr und mehr häuffenden auch steigenden Oneribus die Landes Contribuenten durch den so genandten Neben-Modum einiger massen zu subleviren und bey der Königl. Regierung die von Praelaten und Ritterschafft geziehmende Ansuchung gethan [...] : [Dat.] Datum Stettin am 10. Martij Anno 1690