Von Ihr. Königl. Maytt. zu Schweden, [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Statthalter und Regierung : Demnach höchstgedachte Ihr. Königl. Maytt. untern 19.ten des abgewichenen Monats Aprilis unss allergnädigst zu erkennen gegeben, was massen Sie eine zeithero angemercket, dass dero unterthänige hiesige Stände theils conjunctim, theils auch absonderlich, imgleichen andere Societäten und Gemeinen vielfältige Deputationes nach und nach zu Jhr abgesendet hätten [...] : [Dat.] Gegeben Alten Stettin, dem 12. May, Anno 1692