Von Ihr. Königl. Maytt. zu Schweden [et]c. zum Pom[m]erschen Astat verordnete General-Stadthalter und Regierung : Demnach das Praejudice so Ihro Maytt. Diensten durch das Aussreichen gemeiner Soldaten, sonderlich derer zu Fuss, eine Zeit her zugefüget, mit geschärffter Beahndung umb so vielmehr hinführo anzusehen, die Nothwendigkeit erfordert [...] : [Dat.] Stettin den 21. Octobr. Anno 1691