Von Ihr. Königl. Maytt. zu Schweden, [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Statthalter und Regierung : Ob zwar in dem ohnlängst verflossenen 1688.sten Jahre den 8. Julii ein ernstliches Patent publiciret, worinnen die Contraventiones kegen die Schäffer-Ordnung, und welcher gestalt wegen der Schaaffe die Pastores, Schultzen und Bauren auff dem Lande, nicht weniger die Fleischer und Schlächter in den Städten sich verhalten [...] : [Dat.] Stettin, den 1. May, Anno 1691