Von Ihro Königl. Maytt. zu Schweden, [et]c. beym Pommerschen Estat verordnete Cantzler und Regierungs Räthe :Demnach Höchstermeldte Jhro Königliche Maytt. Unser allergnädigster König und Herr, in dero an Unsz ergangenen allergnädigsten Rescript vom 28. Januarii jüngst hin gnädigst verordnet, dasz der Neben-Modus von den freyen Persöhnen unter der Ritterschafft und den Aemptern nicht weniger als der Neben-Modus der Städte [...] : [Dat.] Datum Stettin den 28. May. Anno 1698