Von Ihr. Königl. Maytt. zu Schweden, [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Stathalter und Regierung : Demnach Sr. Excell. nebst der Königl. Regierung gantz missfällig vernommen, dass die auff dem platten Lande und in den Städten dieses Königl. Hertzogthumbs angestellete Werbung, sehr grosse desordres, Furcht und Ungelegenheit veruhrsache, indem die Freyen Leute, auss Beysorge zu Krieges-Diensten gezwungen zu werden, häuffig auss dem Lande sich hinauss begeben [...] : [Dat.] Gegeben auffm Schloss zu Alten Stettin den 20.ten Junii Anno 1687