Von Ihr. Königl. Maytt. zu Schweden, [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung : Alss Ihr. Hoch-Gräfl. Excell. und die Königl. Regierung, denen gesampten Herren Land-Ständen, von Praelaten, Ritterschafft und Städten, vermittels eines, des jüngst verschiedenen 8. Maji, abgelassenen Rescripti, mit mehrern vorgestellet, welcher gestalt zu Verpflegung der nach Ungarn [...] auss diesem Königl. Hertzogthumb Pommern destinirten Volck-Hülffe [...] : [Dat.] Gegeben zu Alten Stettin den 2. Junii, Anno 1686