Von Ihrer Königlichen Maytt. zu Schweden, zum Pommerschen Estat verordnete General-Stathalter und Regierung : Thun kund hiermit, demnach Jhr. Königl. Majestät unser [...] König und Herr in gnädigster Behertzigung der sonderbahren treuen Devotion welche dero hiesige Stadt Stetin und dero Bürgerschafft in letzt vorgewesenem Kriege bey der harten und langwierigen Belagerung mittelst ihrer Standhaftigkeit und unverdrossenen tapfferen Gegenwehr, ohngeachtet aller darauss entstandenen und erlittenen Beschwerde und Ungelegenheit rühmlich erwiesen [...] : [Dat.] Gebeben [!] Stettin den 28. May 1682