Wir Friderich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Marggraff zu Brandenburg [...] : Entbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Graffen, Freyherren [...] Unsere Gnade und Gruss, und geben ihnen hiemit [...] zuvernehmen, Was gestalt Wir jüngsthin einige Elends Hirsche und Thiere aus Unserm Hertzogthum Preussen anhero in Unsere Chur- und Marck-Brandenburg bringen, und dieselbe bishero in Unsern Thier-Gärten verwahrlich halten lassen, nunmehro aber entschlossen seyn, dieselbe daraus in die freye Wildnüss zu lassen, damit sie ins Land fortgepflantzet werden, und sich unter einander mehren mögen. Wir gebieten demnach und verordnen Krafft dieses Unsers Patent, dass kein einiger [...] sich an solche Elende vergreiffen, weniger ihnen Schaden zufügen, oder sie gar tödten, sondern dieselbe aller Orten und Enden [...] frey und ungehindert gehen [...] : [Dat.] Geben zu Potsdam, den 24. Maji, Anno 1681