Von Ihr. Königl. Maytt. zu Schweden zum Pommerischen Stat verordnete Stathalter und Regierung. Demnach die Königl. Regierung auf der Herren Land Stände Anhalten bewilliget, dass sowoll zu Salarirung der Königl. Bedienten bey dem hohen Tribunal und Ober-Appellation Gerichte zu Wismar, als zur adaeqvation und etwaniger Ersetzung der tag-täglich auff die durch das Land gehende und einen District für den andern treffende newgeworbene Trouppen lauffenden March Kosten [...] : [Dat.] Datum Alten Stettin den 14. Septemb. Anno 1655