Renovirte Haff und Wasser-Ordnung, welche nunmehro Von des Herrn General-Staathalters [...] Excellence un der Königlichen Regierung, Nach genugsahmer Untersuchung der alten Fürstlichen Ordnungen, und itziger Zeiten Beschaffenheit, verfasset, und zu Männigliches Nachricht in Druck gegeben worden. Ao. 1711