Kurtzer Beweis: dass das Recht der Prävention oder des Zuvorkommens nicht allein unumschränkten Regenten und Völkern, sondern in verschiedenen Fällen auch den Fürsten und Ständen des deutschen Reichs beides gegen ihre Mitstände und gegen frembde Staaten unleugbar zukomme : womit zu einer deutschen Rede, welche er bey [...] Feyer des am 24ten dieses Monats zum Glücke so vieler Völker erscheinenden sechs und vierzigsten Geburtstages [...] Friederichs des Grossen, unsers [...] Königs und Landesherrn, im [...] des Königlichen akademischen Gymnasii zu Stettin am 24ten Jenner 1757 [...] halten wird [...] einladet, M. Christian Friedrich Stisser, Königlicher Professor der Historie [...]